Preisliste 2010 & Vermietungsbedingungen


     



                                   




Preisgruppe I

Wohnwagen mit bis zu 4 Schlafplätzen

Preisgruppe II

Wohnwagen mit 4 - 6 Schlafplätzen

Die Übergabepauschale beinhaltet:

Gas und Schutzbrief, WC-Chemikalien, Einweisung.

Bei Wohnmobilen zusätzlich noch Markise, Fahrradhalter, Campingstühle, Tisch

Die Endreinigung (innen- außen, Toilette) besorgt in der Regel der Mieter, ansonsten werden

Reinigungskosten berechnet:

·         Innenreinigung     70,--€

·         Außenreinigung     40,--€

·         Toilettenreinigung 50,--€

Betriebskosten für den Kraftstoff trägt der Mieter. Das Fahrzeug muss mit vollem Tank (Diesel) abgegeben werden ansonsten wird die
fehlende Menge in Rechnung gestellt.


Das sollten Sie beachten:


-Mindestalter des Mieters/Fahrers 21 Jahre
-Führerschein Kl. 3 od. B/C1 seit mindestens 1 Jahr
-Voll-/Teilkaskoversicherung mit € 500,-- Selbstbeteiligung
-Kaution: € 500,--
-Bei Mietantritt muss eine Kaution in Höhe von € 500,--
 hinterlegt werden.
-Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietwagens, unbeschädigt und
 gereinigt, erfolgt dir vollständige Rückzahlung
-Das Fahrzeug muss in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden, ansonsten
 werden Reinigungskosten berechnet.



Miet- und Vermietbedingungen


Vertragsparteien des Mietvertrages sind, der laut Reservierungs- und Mietantrag genannte Mieter und der Vermieter.

Die Reservierung eines Wohnmobiles bzw. Wohnwagens ist nur nach Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages und bei Erhalt einer Anzahlung verbindlich.
Die Anzahlung von € 250,-- ist sofort nach Abschluss des Mietvertrags fällig.
Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
Ohne vollständige Bezahlung ist die Aushändigung des Fahrzeuges nicht möglich.
Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko-Versicherung von € 500,-- die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält.

Im Mitpreis sind folgende Leistungen enthalten:
            -sorgfältige Wartung, regelmäßige Inspektion und Verschleißreparaturen
            -Haftpflichtversicherung als Selbstfahrvermietfahrzeug
            -Vollkasko-Versicherung mit € 500,-- Selbstbeteiligung
            -Schutzbrief für In- und Ausland
            -250km pro Tag frei



Rücktrittskosten

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück oder wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt.
              -bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtmietpreis
              -bis 20 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtmietpreis
              -danach 80% des Gesamtmietpreis
Es zählt das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung des Vermieters

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten - Versicherung

Fahrzeugübergabe und -rücknahme

Fahrzeug - Rücknahme & Rückgabe

Das Fahrzeug ist termingerecht mit Außenreingung, gereinigter Toilette, entleertem Frischwasser- und Abwassertank und vollgetankt zurückzugeben. Bei nicht vollem Tank wird die Fehlmenge an Diesel, aufgerundet auf volle Viertel der Tankanzeige, in Rechnung gestellt. Bei grober Verschmutzung und bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution einbehalten.
Der Mieter wird gebeten die Reinigung vor Rückgabe des Fahrzeuges selbst vorzunehmen, ansonsten werden Kosten laut unserem Prospekt verrechnet.
Eine Verlängerung der Mietzeit während der Reise ist jederzeit nach Absprache mit dem Vermieter möglich, wenn das Fahrzeug verfühgbar ist. Falls der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Absprache später zurückgibt, wird für jeden angebrochenen Tag der einfache Mietpreis berechnet. Kommt es zu einer Überschneidung mit einer neuen Vermietung, wird dem Mieter für jeden angebrochen Tag das Dreifache des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.
Das Mindestalter des Mieters bzw. dem berechtigten Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen.
Er/Sie muss mindestens ein Jahr im Besitz einer gültigen PKW-Fahrerlaubnis sein.
Abweichend hier von nur mit Zustimmung des Vermieters.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und vom dem in Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.

Der Mieter hat für die Kontrolle des Reifendrucks, Kühlerwasser und Ölstand zu sorgen und ggf. nachzufüllen.
Der Mieter verpflichtet sich, für die Betten Bettwäsche oder Schlafsäcke zu verwenden.

Dem Mieter ist es streng untersagt, das Fahrzeug für folgendes zu verwenden:
               -zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
               -zu Beförderung an explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen                                 (Ausnahme: mitgeführte Gasflaschen)     
               -zu Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
               -zur Weitervermietung oder Weiterverleihung


Notwendige Reparaturen zur Gewährleistung des Verkehrs- oder Betreibsicherheit dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von € 100,-- ohne Verständigung des Vermieters unterwegs durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reperaturmaßnahme unbedingt mitzuteilen.
Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage detaillierter Belege bzw. Rechnungen.

Bei Unfällen sind in jedem Falle die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen und dem Vermieter zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Der Mieter haftet von ihm oder einem berechtigen Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis € 500,--. Er haftet uneingeschränkt bei grober Fahrlässigkeit bei durch Alkohol, Medikamente oder Drogen bedingter Fahrtüchtigkeit.
Missachtung von Durchfahrtenhöhen bzw. -breiten, sowie bei Fahrerflucht oder Schäden, welche durch die Benutzung von nicht berechtigen Fahren entstehen.
Weiterhin gehen zu Lasten des Mieters Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter schuldhaft verursacht. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die dem Mieter und/oder seinen Fahrzeuginsassen entstehen, wird abgeschlossen.
Die gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt.

Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden, welche den vereinbarten Mietpreis übersteigen.

Zugelassener Fahrbreich: Westeuropa mit Ausnahme der Türkei. Sonderabsprache ist möglich.